Manuelle Therapie
Die Manuelle Therapie (MT) ist eine gesonderte Form der physiotherapeutischen Behandlung und hilft, die Beweglichkeit von Muskeln und Gelenken zu verbessern, die Funktion des Bewegungsapparats wiederherzustellen und Schmerzen zu lindern.
Die moderne Manualtherapie ist eine komplexe und strukturierte Behandlungsform, die neben passiven auch aktive Therapien und vielfältige Managementformen für den Patienten beinhaltet. Nur speziell ausgebildete Therapeuten sind befähigt, diese Therapie auszuüben.
Die Manuelle Therapie wird vor allem bei Dysfunktionen (Funktionsstörungen) des Bewegungsapparats angewendet. Dazu gehören z. B. Wirbelsäulenbeschwerden, Gelenkschmerzen oder Muskelschmerzen sowie Therapien nach Unfällen, Operationen und Sportverletzungen.
Die Manuelle Therapie wird immer dann eingesetzt, wenn die Funktion eines Gelenks, Muskels oder Nerven gestört ist. Mittels gezielter Handgriffe und Mobilisationstechniken werden Gelenke und Muskeln mobilisiert, Blockaden gelöst und das Zusammenspiel zwischen Muskeln, Gelenk und Nerv wieder optimiert.
Die Ursachen für Schmerzen und Einschränkungen des Bewegungsapparats sind vielfältig und nicht immer auf eine rein biomedizinische Ursache-Folge-Kette zurückzuführen. Dennoch gibt es einige typische Indikationen, die mit Hilfe manueller Therapie behandelt werden und einen wesentlichen Beitrag in der interdisziplinären Behandlung von Schmerzen leisten können.
Indikationen sind unter anderem:
Rücken-und Halswirbelsäulenbeschwerden, z. B. nach Bandscheibenvorfällen
Schulterschmerzen, z. B. Impingement, Instabilitäten der Schulter
Knieschmerzen, z. B. nach Meniskusschäden oder Arthrose
Fußschmerzen, z. B. Bänderrisse, Achillessehnenentzündungen, Fersensporn
Nervenschmerzen, z. B. Lumbago oder Ischialgie
Arthrose, z. B. in Hüfte oder Knie
Kopf- und Kieferschmerzen
Operationen von z. B. Knie, Hüfte, Schulter oder Wirbelsäule.
Um Manuelle Therapie (MT) in Anspruch nehmen zu können, benötigst du zu Beginn der Behandlung ein Rezept von deinem Arzt. Der behandelnde Arzt stellt eine entsprechende Heilmittelverordnung aus. Wenn ein Hausbesuch notwendig ist, kann der Arzt einen entsprechenden Vermerk auf der Heilmittelverordnung hinterlassen. Dieser wird dann selbstverständlich auch von der Krankenkasse übernommen.
Unsere Leistungen sind aktuell nur für Privatversicherte verfügbar. Je nach Versicherungsstatus ist es möglich, dass eine Zuzahlung erforderlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon befreien lassen. Wenn du Fragen dazu hast, komm gerne auf mich zu. Ich unterstützen dich bei deinem Anliegen.
Wer einen Arbeits- oder Wegeunfall hatte, kann ebenfalls eine Verordnung zur krankengymnastischen Behandlung erhalten. In diesem Fall trägt der zuständige Unfallversicherer die Kosten. In der Regel ist das eine Berufsgenossenschaft. Zuzahlungen müssen bei einem BG-Rezept normalerweise nicht geleistet werden, wenn ein zugelassener Durchgangsarzt die Verordnung ausgestellt hat. Alternativ gibt es die Möglichkeit, einzelne Therapieeinheiten selbst zu zahlen bzw. sich einen Zuschuss durch die Krankenversicherung geben zu lassen. Zudem stehen verschiedene Leistungen der Prävention und Gesundheitsvorsorge bereit, die Teil einer krankengymnastischen Behandlung sein können.